#Familienrecht

Die Ehe-Scheidung ist juristisch im Familienrecht angesiedelt. Als Teilgebiet des Zivilrechts, regelt das Familienrecht die Rechtsverhältnisse von natürlichen Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen sind. Auch das Kindschafts- und Adoptionsrecht und die Vormundschaft gehören zum Familienrecht.