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FAQ2022-01-28T11:52:03+00:00
Wie hoch sind die Anwaltskosten?2022-01-12T09:03:24+00:00

Eine faire Zusammenarbeit zwischen meinen Mandanten und mir liegt mir am Herzen. Dazu gehört für mich unter anderem, in der Honorarfrage möglichst transparent zu sein. Im Folgenden gebe ich Ihnen einen Einblick über die Kosten, die Sie ggf. erwarten können.

Für eine etwa einstündige Erstberatung berechne ich 130,00 Euro zuzüglich MwSt., insgesamt also 154,70 Euro. Wenn die Beratung nennenswert länger oder kürzer ist als eine Stunde, passe ich den Betrag in Absprache mit Ihnen an.

Bitte rufen Sie uns für eine Terminabsprache an, oder senden sie uns Ihren Terminswunsch per Mail.

Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, das Ersthonorar aufzubringen, können Sie über das Amtsgericht Ihres Wohnortes Beratungshilfe beantragen. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Online-Broschüre des Justizministeriums des Landes NRW.

Nach der Erstberatung richten sich die weiteren Kosten danach ob ich eine reine Beratungsdienstleistung erbringe oder in Ihrem Auftrag tätig werde:

Beratungsdienstleistung

Für Beratungstätigkeiten empfehle ich die Abrechnung nach Stunden, weil das für Sie überschaubarer ist. Die Höhe des Honorars wird in der Erstberatung im Einzelfall zwischen uns festgelegt und dann schriftlich festgehalten. Die erbrachten Stunden werden dann monatlich abgerechnet.

In Ihrem Auftrag tätig werden

Dies beinhaltet, dass ich Schreiben für Sie verfasse, Verträge oder sonstige Schriftstücke für Sie entwerfe, oder Ihre Interessen gegenüber der Gegenseite bzw. bei Gericht vertrete. Sollten Sie mich nach der Erstberatung damit beauftragen, Ihre rechtlichen Interessen gegenüber Gegnern, Behörden oder bei Gericht zu vertreten, rechne ich üblicherweise nach den Regeln des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. In diesem Fall berechne ich einen Vorschuss, da sich erfahrungsgemäß die Klärung einer jeweiligen Auseinandersetzung über einen längeren Zeitraum erstreckt.

Im Unterschied zum Stundenhonorar bemisst sich das Anwaltshonorar nach dem RVG nicht nach dem Zeitaufwand der Bearbeitung, sondern nach dem Wert der Sache, um die es geht und den jeweiligen Verfahrensschritten. Hierzu zählen Beratung, außergerichtliche Vertretung, Klageverfahren o.ä.

Sofern Sie nicht in der Lage sind, die Kosten eines beabsichtigten Gerichtsverfahrens aufzubringen, kommt ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe in Betracht. Auch hierzu berate ich Sie gerne. Weitere Informationen hierzu können sie ebenfalls der Online-Broschüre des Justizministeriums des Landes NRW entnehmen.

Nähere Informationen zu den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, den   Gerichtskosten und zu Beratungs- und Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe finden Sie auf der Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer.

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