Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Rechtsbeziehungen zwischen Verwandten, Ehepartnern und Lebenspartnern.
Das Recht der Folgen einer Trennung und Scheidung ist also eigentlich nur ein Teilgebiet des Familienrechts, es ist aber der Teil, der im Alltag von Familienanwälten und Justiz die größte Rolle spielt, und der das Leben der Betroffenen am meisten berührt.
Es regelt im Streitfall unter anderem die Zahlung von Unterhalt (Höhe von Unterhaltszahlungen) für Kinder oder getrennt lebende oder geschiedene Ehe- oder Lebenspartne. Sowie die Fragen des Sorgerechts und des Umgangs mit den gemeinsamen Kindern nach einer Trennung und/oder Scheidung. Ferner befasst es sich damit, wie im Streitfalle mit gemeinsamen Schulden, einer gemeinsamen Immobilie oder dem Vermögen der Eheleute nach Trennung und Scheidung umzugehen ist.
Es setzt fest, wie die Voraussetzungen für die Ehescheidung sind, wie lange Eheleute berechtigt sind, die Steuervorteile des Ehegattensplittings in Anspruch zu nehmen und welche Rentenansprüche mit der Scheidung von einem Ehe- oder Lebenspartner auf den anderen zu übertragen sind.
Zum Familienrecht gehören seit dem 01.09.2009 auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden Vertretungsverhältnisse der Vormundschaft, der Pflegschaft und der rechtlichen Betreuung. Sowie das Recht der Adoption Minderjähriger und Volljähriger.