Wenn Sie nach deutschem Recht verheiratet sind, oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, leben Sie meist in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft.
In der Zugewinngemeinschaft bleiben die Ehepartner Alleineigentümer ihres jeweiligen Vermögens. Dies gilt für das Vermögen, das in die Ehe eingebracht wurde und auch für das Vermögen, welches während der Ehezeit dazu erworben wurde. Es wird vom jeweiligen Eigentümer verwaltet.

Alternativ zur Zugewinngemeinschaft können Sie die Güterstände der Gütergemeinschaft oder der Gütertrennung für ihre Ehe/eingetragene Lebenspartnerschaft einvernehmlich wählen. Dafür müssen Sie einen notariell beurkundeten Ehevertrag abschließen. Nur dann ist diese Wahl bindend.

Wenn Sie also keinen notariellen Ehevertrag abgeschlossen haben, in dem Sie Vereinbarungen zum Güterstand beurkundet haben, leben sie nach der Eheschließung immer im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Wenn einer der Partner während der Ehezeit mehr Vermögen dazu erworben hat als der andere, wird dies bei Beendigung der Ehe/eingetragenen Lebenspartnerschaft durch Zahlung einer Geldabfindung ausgeglichen. (Zugewinnausgleich)