Die Scheidung oder Ehescheidung ist ein Formalakt, durch den eine Ehe durch einen Richter bei einem Familiengericht aufgelöst wird.
Voraussetzung für die Scheidung ist nach deutschem Recht, dass die Eheleute bei Einreichung des Antrag mindestens ein Jahr getrennt leben. Die Scheidung wird durch einen richterlichen Beschluß ausgesprochen.
Im umgangssprachlichen Sinne bezieht sich der Ausdruck Scheidung auch auf die Auflösung der gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnerschaft.