#Trennungsjahr

Bevor eine Scheidung juristisch möglich ist, muss das Ehepaar zuvor ein Jahr getrennt von Tisch und Bett gelebt haben. Erst nach dem Trennungsjahr wird vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. Auf ein Trennungsjahr kann nur verzichtet werden, wenn die Ehe eine unzumutbare Härte darstellt. In diesem Fall kommt eine Blitzscheidung in Frage.