Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle gibt Auskunft über die Höhe des Unterhalts, den Sie als Elternteil nach einer Trennung für Ihre Kinder zahlen müssen, wenn diese nicht in Ihrem eigenen Haushalt leben.

Sie wird vom Oberlandesgericht Düsseldirf entwickelt und veröffentlich (zum Beispiel hier: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/Duesseldorfer_Tabelle). Die Tabelle wird regelmäßig, normalerweise zum Januar eines ungeraden Jahres, angepasst.

Und wie genau bestimmt man den Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle?

  • Der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle wird unter Berücksichtigung des Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie des Alters der Kinder ermittelt. Wenn Sie diesen Tabellenwerten folgen ist der gefundene Betrag zunächst der sogenannte Bedarf des Kindes.
  • Von diesem Wert ist bei minderjährigen Kinder die Hälfte des Kindergeldes abzuziehen, bei Volljährigen das gesamte Kindergeld. Natürlich nur, wenn dieses nicht von Ihnen selbst bezogen wird.
  • Der Betrag, der nach Abzug des Kindergeldes verbleibt, ist dann zu zahlen.
  • Sie können diesen Betrag auch der sogenannten „Tabelle Zahlbeträge“ entnehmen, die Sie auf der dritten Seite der Veröffentlichung finden.
  • Müssen Sie für mehr oder weniger als 2 Unterhaltsberechtigte zahlen, so hat das Auswirkungen auf die Einstufung des Einkommens. Müssen Sie für mehr als 2 Personen Unterhalt leisten, werden Sie regelmäßig in die in die nächstniedrigere Einkommensstufe eingruppiert. Bei nur einem Kind in die nächsthöhere Einkommensstufe.
  • Als Unterhaltsberechtigte in diesem Sinne gelten Ihre Kinder und Ihr getrennt lebender, geschiedener oder aktueller Ehepartner, oder die Mutter eines nichtehelichen Kindes. Volljährige Kinderund die (Ex-) Partner allerdings nur dann, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können.